Allgemeine Geschäftsbeziehungen

1 Vertragsparteien

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Lepouse und Lukié GbR, Von-Pastor-Straße 8, 52066 Aachen (nachfolgend „QEflashcards“), vertreten durch die Geschäftsführer, Konrad Lepouse und Timo Lukié und dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.

1.2

Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.

2 Vertragsgegenstand

2.1

Vertragsgegenstand ist das Angebot von QEflashcards mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.2

Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn QEflashcards ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3 Grundlagen der Zusammenarbeit

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von QEflashcards veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an QEflashcards übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Verwertungsrechte Dritter verfügt. Der Kunde wird QEflashcards durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen darf.

4 Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

4.1

Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von QEflashcards verbleiben uneingeschränkt bei QEflashcards.

4.2

Sämtliche von QEflashcards veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von QEflashcards. Davon sind nur diejenigen von QEflashcards veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von QEflashcards unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

4.3

QEflashcards ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

5 Haftung

5.1

QEflashcards haftet nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 5.2 - ausgeschlossen.

5.2

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

5.3

Werden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) gegen den Kunden wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von QEflashcards („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt QEflashcards den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von QEflashcards durch schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen QEflashcards nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von QEflashcards für möglich gehalten, kann QEflashcards nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

6 Geheimhaltung und Schutz von Personendaten

6.1

QEflashcards verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die QEflashcards von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten.

6.2

Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, QEflashcards unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist QEflashcards berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

6.3

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit QEflashcards im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

6.4

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.

6.5

Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.

6.6

QEflashcards ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Richtlinien und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

6.7

QEflashcards gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter von QEflashcards auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß anwendbarer Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstiger einschlägiger Gesetze verpflichtet wurden.

6.8

Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an die Suchmaschine zu richten.

7 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von QEflashcards abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, QEflashcards unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet QEflashcards nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, QEflashcards von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und QEflashcards den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

8 Schlussbestimmungen

Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.